Arbeitsverdichtung, Leistungsdruck und ständige Erreichbarkeit sind nur einige der Faktoren, die dazu führen, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz zunimmt.
Die Fälle psychischer Störungen und Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen und zählen bereits zum zweithäufigsten Ausfallgrund von Arbeitnehmern.
Etwa jede dritte Bundesbürgerin bzw. jeder dritte Bundesbürger leidet im Laufe seines Lebens an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert: Die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist seit Januar 2014 fester Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes.
Arbeitgeber, die nicht handeln, riskieren eventuell neben Bußgeldbescheiden der Gewerbeaufsichtsbehörden auch Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung stellt für viele betriebliche Akteure eine Herausforderung dar.
Wenn Sie sich mit dieser Frage auseinandersetzen und in Ihrem Betrieb die ersten Schritte in Richtung „ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ implementieren möchten, erhalten Sie in dem beigefügten Leitfaden die richtigen Impulse.
Die Broschüre „Psychische Belastungen bei der Arbeit" informiert darüber hinaus, wo Unternehmen ansetzen können, um psychische Belastungen bei ihren Mitarbeitern zu reduzieren. Eine Linksammlung bietet weiterführende Informationen.
IHK – Leitfaden zur psychischen Gefährdungsbeurteilung