Steuerliche Förderung

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern „etwas Gutes tun" wollen und mit Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung beitragen möchten, wird dies seit 2008 belohnt, in dem ein Betrag von bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Es muss sich dabei aber um „eine zusätzliche Leistung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ handeln.

Bis zu einem Wert von 500 Euro muss kein „überwiegend eigenbetriebliches Interesse“ nachgewiesen werden. Die gesundheitsfördernden Maßnahmen müssen jedoch dem Leitfaden Prävention, der von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erstellt wurde, entsprechen. Liegt jedoch „überwiegend eigenbetriebliches Interesse“ vor, sind auch Aufwendungen von mehr als 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.